Zum Inhalt springen

Bilder sagen mehr, als 1000 Worte – aber ACHTUNG…

  • von

Bei der Verwendung von Bildern Dritter ist immer Vorsicht geboten.

Man sollte vorab immer folgende Fragen klären:

Darf ich das Bild in meinem Blog verwenden?
Darf ich es über die Social Media Kanäle (Facebook, Google+ etc.) verteilen?
Muss ich den Urheber benennen? Oder zum Urheber verlinken?
Muss eine Nennung des Urheber auf dem Bild platziert sein oder reicht eine Erwähnung im
Text?

Habe ich das Recht an dem Bild selbst, um es für meinen geplanten Zweck zu verwenden?

Habe ich das Recht an dem Motiv, um es für meinen geplanten Zweck zu verwenden?

Bei selbst geschossenen Bildern, ist das Bild auch nicht immer frei verwendbar. Das abgelichtete Motiv könnte geschützt sein.
Die Abbildung bestimmter Designs, Personen oder Marken benötigen der Einwilligung durch die Rechtsinhaber.
Sind Personen nur als Beiwerk auf dem Foto – z.B. Passanten auf einer Landschaftsaufnahme – dann ist keine Einwilligung vonnöten.
Sollten diese Personen jedoch deutlich erkennbar sein, vielleicht sogar in die Kamera winken, dann brauchen Sie schon wieder eine Erlaubnis.

Fotorechte bei Veranstaltungen

Es gibt einige Ausnahmen – z.B. wenn Personen im zeitgeschichtlichen Kontext aufgenommen werden.
Bei einem für die Öffentlichkeit relevantem Thema, wie ein sportliches Ereignis, müssen Personen damit leben abgelichtet zu werden.

Beim Recht am Motiv sieht das wie folgt aus – Sachen dürfen frei fotografiert werden,
wenn dies von öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen geschieht.
Handelt es sich um ein Privatgrundstück – z.B. Zoo, Bahnhof, Konzerthallen, Parkanlagen etc. – dann dürfen sie für private Zwecke fotografieren (wenn es erlaubt ist).
Für die gewerbliche Verwendung benötigen Sie wieder eine Erlaubnis.
Kaufen Sie ein Bild bei Fotostock-Agenturen wie Fotolia, müssen Sie sorgsam die Lizenzbedingungen lesen.
Der Urheber legt fest, wie und wo man sein Bild verwenden darf.
Das fängt bei der Verbreitung an und hört bei der Veränderung eines Bildes an. Und es muss immer die Quelle angegeben werden.

Screenshot Fotolia
Screenshot Fotolia – dieses Bild darf für alle Medien und Webseiten benutzt werden. Ich darf es auch verändern.

Screenshot Fotolia 1
Screenshot Fotolia – dieses Bild darf nicht weitergegeben werden oder in Zusammenhang mit erotischen Inhalten verwendet werden.

Auf der Seite pixabay.com bekommt man jedoch zum Beispiel Bilder, die man kopieren, verändern, verbreiten und verwenden darf – sogar zu kommerziellen Zwecken – ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen und ohne einen Bildnachweis erbringen zu müssen.