Archiv zur Kategorie Google Adwords

Änderung der Google Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen

Google überarbeitet derzeit die Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen für alle Google Produkte. Die Änderungen treten ab dem 01.03.2012 in Kraft!

Aktuell beinhaltet der Service von Google Produkte mit über 60 einzelnen Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen. Diese umfangreiche Sammlung wird nun von Google überarbeitet, um eine unkomplizierte und intuitive Nutzung der Services bieten zu können. Dabei werden die bestehenden Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen zu einer zentralen, kompakten Version zusammengefasst und verständlicher formuliert.

Die aktuelle Übersicht finden Sie unter Google Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen.
Die neue Version befindet sich unter Datenschutzerklärung – Vorschau.

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE – Team

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Eine Marke als Keyword zu benutzen kann zulässig sein!

 

Um die Internetpräsenz zu steigern ist Google AdWords eine beliebte Maßnahme.

Allerdings muss der Unternehmer, bzw. Werbende darauf achten, dass er keine fremden Markenrechte verletzt.

Die Verwendung von fremden Markennamen als Keywords kann allerdings zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Dies entschied das BGH in einem Urteil (AZ: I ZR 125/07) vom 13.01.2011.

Nachfolgend ein Auszug:

„Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identischer Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten entsprechenden gekennzeichneten Werbeblog erscheint (AdWords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.“

Das heißt im Klartext, dass die Verwendung fremder Marken als Keywords  dann erlaubt ist, wenn:

  1. Die Werbung als Werbung kenntlich ist
  2. Die Anzeige darf weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber haben, noch in der verlinkten Domain auftauchen
  3. Dem Nutzer  klar ist, dass der Werbende nicht identisch oder verbunden mit dem Markeninhaber ist;
  4. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es dort gäbe die mit dem Suchbegriff gesuchten Produkte bzw. Marken gibt

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE-Team

 

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/archiv/2011/adwords-markenrecht.html

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Google AdWords erweitert um soziales Feature!

 

Seit kurzem können auch Unternehmen eine Firmenseite bei  Google+ unterhalten.

Der  mit Google+ verknüpfte +1-Button bietet, ähnlich wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook, Usern die Möglichkeit Internetseiten zu empfehlen.

Nun ist es möglich, dass diese Empfehlungen auch in den Google AdWords- Anzeigen erscheinen.

Damit das passiert, muss der Werbende die neue Funktion „soziale Erweiterungen“  in seinem AdWords-Konto  wie folgt beschrieben, aktivieren:

  1. Öffnen der gewünschten AdWords-Kampagne
  2. Klick auf Anzeigenerweiterung
  3. Hier auf „soziale Erweiterungen“ gehen und die URL seiner Google+ Unternehmensseite hinzufügen

Nach kurzer Überprüfung, wird die Erweiterung freigeschaltet.

Diese neue Funktion soll alle +1 von der Webseite, den Anzeigen sowie den Suchergebnissen vereinen und diese als Gesamtzahl anzeigen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass  eine der +1en von einem Kontakt stammt steigt, so dass in diesem Fall personalisierte Empfehlungen in den Anzeigen erscheinen.

Die +1 Bewertungen werden in Folge auch auf allen Netzwerken angezeigt.

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE Team

 

Quelle: http://adwords.blogspot.com/2011/11/connect-your-google-page-to-your.html

 

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Kundennähe verbessern mit Google+

Seit Montag, 07.11.2011 ist es offiziell: Google+ for Business ist online. Erstellen Sie jetzt Ihre Unternehmensseite auf Google+.

Teilen

Kommunizieren Sie über Ihre Google+ Seite direkt mit den richtigen Personen. Links, Fotos und Angebote können über die Kreise mit der korrekten Zielgruppe geteilt werden. Über Fragestellungen können sie Ihre Kunden in Gespräche einbinden und erhöhen damit Ihre Kundennähe. Öffentlich publizierte Beiträge lassen sich sogar über die Suche finden.

Die Hangout-Funktion bietet Ihnen einen Video-Chat, der sich einfach mit nur einem Klick starten lässt. Hierüber lässt sich die Kundennähe explizit erhöhen, da Sie verbesserten Kundensupport bieten können oder einfacher Feedback zu Ihren Produkten erhalten.

Ordnen Sie Ihre Kunden über die Kreise bestimmten Standorten oder Interessengruppen zu. So können Sie sicherstellen, das die richtigen Personen die richtigen Informationen bekommen.

Hervorheben

Lassen Sie sich von Anderen mit Hilfe der +1-Schaltfläche empfehlen oder nutzen Sie die neue Google+ Box. Über diese Box verknüpfen Sie Ihre Website direkt mit Ihrer Google+ Seite. Die Box ist eine erweiterte Form der +1-Schaltfläche, über Sie +1 geben, persönliche Hinweise sehen und die Google+ Seite von Ihrer Website aus direkt zu einem Kreis hinzufügen können.
Oder Sie benutzen auf Ihrer Website nur das Google+ Symbol, über welches ein Nutzer zu Ihrer Google+ Seite weitergeleitet wird, auf der er Ihre Seite dann zu seinen Kreisen hinzufügen und Ihre Beiträge lesen kann.

Erleichtern Sie Ihren Kunden die Übersicht über Ihre erhaltenen Empfehlungen. Wie das geht? Sie können nun die +1 für Ihre Website mit den +1 für Ihre Google+ Seite und Ihren Anzeigen verknüpfen. Nach der Erstellung Ihrer Google+ Seite fügen Sie in Ihrer Website einfach ein Code-Snippet ein. Inserenten von AdWords aktivieren dort dann lediglich die Option “Profilerweiterungen”.

Messen

Die scheinbar ungeordnete Datenflut sozialer Medien wird in Kürze transparenter. Googles Analysetools geben in Kürze Einblicke in die Aktivitäten auf Ihrer Google+ Seite und der Anzahl erhaltener Empfehlungen. Die Berichte zu sozialen Aktionen geben obendrein Aufschluß darüber, wie sich personalisierte Empfehlungen auf Ihrer Website auf das Nutzerverhalten auswirken. Sie erhalten Informationen zu demografischen Merkmalen Ihrer Nutzer sowie deren geteilten Inhalten und Kommentaren.
Sie erhalten damit einen Überblick über die Auswirkungen sozialer Kampagnen auf Ihre Umternehmensbilanz.

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Warnung! AdWords Spam Mails im Umlauf

Heute erreichte uns eine Mail das für einen Kunden von uns keine AdWords Mails mehr geschaltet werden.

Der Betreff der Mail lautete wie folgt: “We stopped running your Google ads this morning“. In der Mail ist die Rede von Problemen beim Überprüfen der Anzeigen. Es wird dazu aufgefordert auf den in der Mail enthaltenen Link zu klicken um die Anzeigen nochmal zu prüfen.

Hier ein Screenshot der Mail:

 

 

adwords spam mail

Beim Klick auf den Link gelangt man zu einer Webseite die direkt von Kaspersky bzw. dem Browser geblockt wird.

Wir können nur davor warnen solche Mails zu öffnen bzw. die darin enthaltenen Links anzuklicken. Sollte es doch mal zu Problemen kommen stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.

Beste Grüße

Das TILL-Adwords Team

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