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Ein Vertrag mit Google ist Pflicht für die Nutzung des Tools Google Analytics!

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Webseitenbetreiber haben es schwer genug, sich vor Abmahnungen im Internet zu schützen.

Damit scheint die Pflicht einen Vertrag vor der Nutzung von Google Analytics abzuschließen, durchaus fehl am Platz. Um nämlich rechtssicher das nützliche Tool nutzen zu wollen, muss jeder Nutzer einen Vertrag mit Google schließen.

Jedem bemühten Webseitenbetreiber, der eine vernünftige Webpräsenz pflegt ist es durchaus wichtig den Erfolg seiner Seite zu messen. Da ist Google mit seinem Analyse Tool Marktführer im World Wide Web. Die Einrichtung beansprucht nicht viel Zeit und ist problemlos abzuwickeln. Es liefert umfangreiche Daten zu Besucherzahlen, Standorte der verkehrenden Benutzer, Verweildauer, Absprungrate und Details jeglicher Verhaltensweisen der individuellen Nutzer. Google Analytics lässt keine Fragen zum Traffic  einer Website offen, deswegen vielleicht auch meist die erste Wahl, auch hier zu Lande. So viel Transparenz ist gerade deutschen Datenschützern ein Dorn im Auge.

 

Tools, die nicht direkt aus Deutschland stammen, wie es auch bei Google Analytics der Fall ist, steht oft das deutsche Recht und der deutsche Datenschutz in der Quere. Das deutsche Recht scheint oft noch etwas hinterherhinken und wird noch lange brauchen, um sich den Gegebenheiten des Internets anzupassen.

Um rechtssicher im Internet präsent zu bleiben und vom Nutzen des Tools zu profitieren, ist der erwähnte Vertrag für jeden Nutzer unumgänglich.

 

Klingt alles sehr zeitintensiv und aufwendig. Aber der Schein trügt!

Hier können die Vertragsseiten herunterladen werden. Nur noch ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und dann ab zur Post damit! Viel Zeit beansprucht es nicht und für mögliche Unklarheiten stellt Google auf der ersten Vertragsseite, eine kurze Erläuterung zur Verfügung. Bis der Vertrag zurückgesendet wird und abgeheftet werden kann, vergehen einige Wochen.

Also jetzt den Vertrag ausfüllen und vor möglichen Abmahnung geschützt sein.