Eine Marke als Keyword zu benutzen kann zulässig sein!

 

Um die Internetpräsenz zu steigern ist Google AdWords eine beliebte Maßnahme.

Allerdings muss der Unternehmer, bzw. Werbende darauf achten, dass er keine fremden Markenrechte verletzt.

Die Verwendung von fremden Markennamen als Keywords kann allerdings zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Dies entschied das BGH in einem Urteil (AZ: I ZR 125/07) vom 13.01.2011.

Nachfolgend ein Auszug:

„Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identischer Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten entsprechenden gekennzeichneten Werbeblog erscheint (AdWords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.“

Das heißt im Klartext, dass die Verwendung fremder Marken als Keywords  dann erlaubt ist, wenn:

  1. Die Werbung als Werbung kenntlich ist
  2. Die Anzeige darf weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber haben, noch in der verlinkten Domain auftauchen
  3. Dem Nutzer  klar ist, dass der Werbende nicht identisch oder verbunden mit dem Markeninhaber ist;
  4. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es dort gäbe die mit dem Suchbegriff gesuchten Produkte bzw. Marken gibt

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE-Team

 

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/archiv/2011/adwords-markenrecht.html

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Markenrechte bei Google AdWords

Bisher war es so, dass Sie bei Google die Möglichkeit hatten mit einer Marke zu werben. Allerdings konnte der Markeninhaber dagegen vorgehen und dem Support von Google melden, dass Sie dazu nicht befugt sind.

Außerdem konnten Markeninhaber eine Sondererlaubnis erteilen, dass bestimmte Werbetreibende mit dieser Marke werben dürfen.

Dies ändert sich ab dem 14. September 2010. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit ohne eine solche Sondererlaubnis mit einer Marke zu werben. Diese Entscheidung basiert auf Grundlage eines Entschlusses des Europäischen Gerichtshofes.

Somit haben Sie nun Ihre Google AdWords Werbung um neue Keywords zu erweitern und erreichen somit besser Ihre Zielgruppe.

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BVDW nimmt Google-Ads unter die Lupe

Erstmalig hat der Arbeitskreis Suchmaschinen-Marketing des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) eine Untersuchung zur Wahrnehmung von Suchergebnissen und zum Klickverhalten der Nutzer in Auftrag gegeben. Ein überraschendes Ergebnis: Die Nutzer betrachten die Suchergebnisse häufig unabhängig davon, ob es sich um bezahlte Anzeigen oder um organische Ergebnisse handelt. Die Bedeutung der Sponsored Ads ist häufig unklar. Die Nutzer orientieren sich vornehmlich an der Überschrift, and den gesuchten Keywords sowie am Text, der die Seite beschreibt. Anzeigen werden deshalb kaum gemieden.

Die größte Aufmerksamkeit bekommen Resultate im oberen, linken Bereich. Davon profitierten das erste Suchresultat – meist ein Sponsored Ad – sowie die ersten organischen Suchergebnisse. Beim zweiten Scannen der Ergebnisse werden auch die Anzeigen am rechten Bildrand beachtet.

Auch Google Maps war beliebt: „Für Unternehmen mit einem lokalen Geschäftsmodell ist es daher bereits heute unerlässlich, für eine gute Auffindbarkeit in den Google Maps zu sorgen“, so Philipp von Stülpnagel, Leiter des Arbeitskreises. „Wir sehen hier einen starken Trend in der regionalen Suche“, bestätigt Reza Malek, der zweite AK-Leiter. Er verweist zudem auf die Unabhängigkeit der Studie, die ohne finanzielle Unterstützung durch die Suchdienste auskam.

Quelle: http://www.emar.de/emar/news/artikel/2008/11/54816/index.html

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