{"id":2721,"date":"2013-06-27T15:52:43","date_gmt":"2013-06-27T13:52:43","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.till.de\/?p=2721"},"modified":"2013-06-27T15:52:43","modified_gmt":"2013-06-27T13:52:43","slug":"social-plugins-und-der-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.till.de\/allgemein\/social-plugins-und-der-datenschutz\/","title":{"rendered":"Social Plugins und der Datenschutz"},"content":{"rendered":"

Die Verwendung von Social Plugins sollte stets datenschutzkonform erfolgen<\/h2>\n

Schon seit geraumer Zeit bieten Social Media Plattformen wie Facebook oder Google+<\/a> Webseitenbetreibern die M\u00f6glichkeit, sogenannte Social Plugins auf Ihrer Webseite zu platzieren. Diese Plugins bieten den Besuchern der Webseite eine einfache M\u00f6glichkeit \u00f6ffentlich zu zeigen, wenn eine Webseite gut gef\u00e4llt. Die Verwendung solcher Plugins ist allerdings Datenschutzrechtlich nicht unbedenklich und sollte daher m\u00f6glichst gut durchdacht werden.<\/p>\n

Das datenschutzrechtliche Problem von Social Plugins<\/strong> ist, dass diese Nutzerdaten sammeln, sobald eine Seite aufgerufen wird, auf denen ein solches Plugin vorhanden ist. Es werden selbst dann Daten ermittelt, wenn der Webseitenbesucher nicht mit einem sozialen Netzwerk verbunden ist, auch selbst dann wenn er dort gar nicht registriert ist. Da diese Datensammlung zumeist ohne die direkte Zustimmung des Webseitenbesuchers geschieht, muss dies entweder gew\u00e4hrleistet werden oder zumindest ein Mindestma\u00df an Transparenz an dieser Stelle geschaffen werden.<\/p>\n

Welche M\u00f6glichkeiten gibt es, sich datenschutzkonform zu verhalten?<\/h2>\n

Die h\u00f6chstwahrscheinlich sicherste Variante w\u00e4re, bereits zu Beginn des Besuchs einer Seite das Einverst\u00e4ndnis des Users einzuholen. Dies ist aber nur wenig praktikabel, da man so nur bei Einverst\u00e4ndnis des Users die Webseite in vollem Umfang darstellen k\u00f6nnte. Ebenfalls denkbar ist eine, bereits recht weit verbreitete Verwendung von sogenannten 2-Click Plugins. Diese erm\u00f6glichen es dem Webseitenbesucher aktiv Social Plugins f\u00fcr sich pers\u00f6nlich bei einem Webseitenbesuch zu aktivieren. Eine ebenfalls sichere M\u00f6glichkeit, gen\u00fcgend Transparenz bez\u00fcglich der verwendeten Social Plugins zu schaffen, ist die Erw\u00e4hnung in einer Datenschutzerkl\u00e4rung. Hierzu gibt es diverse Vorlagen im Internet. Mit der Verwendung solch einer Datenschutzerkl\u00e4rung ist zwar die eigentlich n\u00f6tige Einstimmung des Users zur Datensammlung nicht gegeben, allerdings wird so zumindest die n\u00f6tige Transparenz geschaffen. Diese Transparenz beinhaltet die Informationen, dass Social Plugins auf der Webseite verwendet werden und dadurch nutzerbezogene Daten \u00fcbermittelt werden. Ein weiteres Problem stellt hierbei dar, dass beispielsweise Facebook nicht genau mitteilt, welche Daten in welchem Umfang \u00fcbertragen werden. Somit ist es in diesem konkreten Beispiel unerl\u00e4sslich, ebenfalls f\u00fcr weitere Informationen auf die Datenschutzerkl\u00e4rung von Facebook zu verlinken.<\/p>\n

Die hier erw\u00e4hnten Ma\u00dfnahmen sind keinesfalls als Garantie zu verstehen, sich vollkommen datenschutzkonform zu verhalten. Im Zweifel sollte zur Sicherheit immer eine juristische Expertenmeinung eingeholt werden!<\/p>\n

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