QR Code – Verbindung zwischen Online und Print Werbung

1. Was ist ein QR-Code?

Der QR-Code (Quick Response Code) ist ein zweidimensionaler Code.
Er besteht aus einer quadratischen Matrix und setzt sich aus schwarzen
und weißen Punkten zusammen, die codierten Daten binär darstellen.

Mit dem QR Code lassen sich zum Beispiel URLs, Kontaktdaten oder
Informationstexte speichern. Man benötigt für das Scannen z.B.
ein Smartphone oder Java-fähiges Handy mit einer Kamera.
Mit Hilfe einer App lassen sich die Codes einscannen und so die
Informationen aufrufen, abspeichern und weiterverarbeiten.
Das Einscannen ist kinderleicht und spart unnötiges Eintippen
langer URLs, Telefonnummern, eMail-Adressen, uvm.!

2. Wie funktioniert ein QR-Code?

In drei von vier Ecken ist ein Quadrat vorhanden, an dem sich der Scanner orientiert.
Unabhängig von der Ausrichtung wird der QR-Code immer richtig gelesen.
Durch die hohe Fehlerkompensation sind gescannte Informationen verlustfrei, selbst wenn bis zu 30% des QR-Codes beschädigt oder verdeckt ist.

3. Wie lese ich ein QR-Code?

Zum Einlesen des QR-Codes wird eine QR-App auf dem Handy benötigt, um damit den Code zu scannen und die darin liegenden Informationen zu entschlüsseln.
Richtet man nun die Kamera auf den QR-Code, decodiert das Programm die Informationen und stellt sie lesbar dar.
Viele Apps haben zusätzliche Funktionen, wie z.B. den direkten Aufruf der erkannten URL, Anruf der erkannten Telefonnummer oder Speichern des erkannten Textes.

4. Welche QR-Programme kann ich für welches Betriebssystem benutzen?

iPhone

Android

Windows Mobile

BlackBerry

Symbian (Nokia)

Java-fähig

“i-nigma”,
“Barcoo”

“Barcode Scanner”,
“Barcoo”
“i-nigma”,
“BeeTagg”

“BeeTagg”

“Mobiletag barcodes reader”

“NeoReader”

 

5. Wie erzeuge ich einen eigenen QR-Code?

Es finden sich viele freie QR Code Generatoren im Internet.
Eine einfache und schnelle Möglichkeit ist der kostenlose QR-Code Generator von TILL.DE unter www.till.de/qr

Probieren Sie es doch einmal aus!

Vielen Dank und viel Spaß beim Scannen wünscht Ihnen das

TILL.DE Marketing Team!

                                                                                                                                                             QR-Code

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SEO und PDF-Dateien

Komplexere Zusammenhänge werden gern in PDF-Dateien zusammen gefasst. Sind diese PDF-Dateien aber mit einem guten externen Link versehen und ist deren Inhalt relevant für die Suchbegriffe eines Googlenutzers, so zeigt Google diese PDF-Dateien an prominenter Stelle in der normalen Suche an. Darüber hinaus kann man mit Google über die erweiterte Suche auch gezielt nach PDF-Dokumenten suchen, was versierte Nutzer durchaus gerne tun. Eine Suchmaschinenoptimierung ist also auch für angebotene PDF-Dateien zu empfehlen, damit diese möglichst gut in den Suchergebnissen positioniert werden.

Es gibt natürlich auch bei PDF-Dateien einige grundlegende dinge zu beachten:

Welche PDF-Dateien werden indiziert?

Idealerweise liegen die anzuzeigenden PDF-Dateien ordentlich verlinkt und ohne Passwortschutz vor, denn geschützte Dateien können nicht von Google indiziert werden. Der Inhalt der Dateien sollte, ähnlich wie der Inhalt einer Webseite, einen gewissen Textumfang haben und auf 1 bis 2 Keywords optimiert sein.

Wie behandelt Google Bilder?

Die Bildersuche von Google kann leider keine Bilder in PDF-Dateien indizieren. Möchte man die Bildersuche für eine Optimierung nutzen,  muss man die Bilder in HTML-Dateien einbinden und entsprechend mit relevanten Keywords versehen.

Werden Links wie bei HTML-Seiten behandelt?

Nein, denn eine PDF-Dateien bettet keinen HTML-Code ein. Man kann einen Robot also nicht am verfolgen eines Links hindern. Der PageRank und andere Indizierungssignale werden also an die verlinkte Seite weitergegeben. Dadurch tut sich natürlich auch eine interessante Möglichkeit zur OffPage-Optimierung auf, wenn man eigene PDF-Dateien auf fremden Webseiten veröffentlicht.

Gibt es Probleme mit Duplicate Content?

Wenn man 2 Dateien mit fast ähnlichem Inhalt hat oder eine Datei und eine Webseite mit nahezu gleichem Inhalt hat, wird Google auch hier Duplicate Content feststellen und selbständig entscheiden, welches Dokument für eine Indizierung in Frage kommt. Aus dem Grund sollte man auch hier darauf achten, keinen Duplicate Content zu verwenden.

Sind PDF-Dateien also genauso für SEO beeinflussbar, wie Webseiten?

Leider nicht, denn bei PDF-Dateien muss man auf etwas Feintuning verzichten. So lassen wirkt sich eine Schriftformatierung in PDF-Dateien nicht auf die Suchmaschinenoptimierung eines Textes aus. Man kann aber durchaus die Metaangaben der PDF-Dateien und die Texte der Links, die auf eine PDF-Datei verweisen, für die Suchmaschinenoptimierung beeinflussen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, das eine gezielte Erstellung von PDF-Dateien zur Suchmaschinenoptimierung den gewollten Zweck nicht ganz wird erfüllen können. Schon bestehende PDF-Dokumente sollten aber durchaus im SEO-Sinne angepasst werden.

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Ein Blick in die Zukunft: Online Marketing vs. Suchmaschinenoptimierung

Das Google ständig bemüht ist, schwarze Schafe aus ihren Suchergebnissen zu entfernen, ist ja schon länger bekannt. Nun rücken Webseiten ins Visier der Kalifornier, die im oberen Bereich der Website (dem sog. “Fold”) verstärkt Werbung von Drittanbietern anzeigen. Viele dieser Websites haben nur sehr schwer zu erkennenden eigenen Inhalt und dienen in erster Linie dazu, Kunden auf die Webseiten der Werbepartner zu locken. Der Konzern arbeitet derzeit an einer Lösung, mit der festgestellt werden kann wie groß das Verhältnis Inhalt zu Werbung oberhalb des Folds ist.

Dadurch könnten in Zukunft leichte Spannungen zwischen dem Online Marketing auf der einen Seite und der Suchmaschinenoptimierung auf der anderen Seite entstehen:
Der Inhalt der Website sollte nach SEO-Kriterien so weit oberhalb des Fold angezeigt werden, dass das Verhältnis Inhalt zu (Drittanbieter-) Werbung mindestens 50% beträgt. Damit kann sichergestellt werden, das ein Betrachter den eigentlichen Inhalt ohne zu scrollen finden kann. Somit steht allerdings auch weniger Raum für das Bewerben eigener Produkte zur Verfügung, welches dem reinen Marketing als Stilmittel zur Kundengewinnung etwas entgegenwirkt.

Ob der neueste Schachzug Googles gegen Webseiten mit zuviel Werbung schon 2012 vollzogen wird, bleibt jedoch noch abzuwarten. Webmaster, die allerdings auf der sicheren Seite sein wollen, sollten darauf achten, das für die jeweilige Seite relevanter Inhalt teilweise im oberen Bereich der Website zu finden ist und nicht von zuviel (Drittanbieter-) Werbung umgeben ist.

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Eine Marke als Keyword zu benutzen kann zulässig sein!

 

Um die Internetpräsenz zu steigern ist Google AdWords eine beliebte Maßnahme.

Allerdings muss der Unternehmer, bzw. Werbende darauf achten, dass er keine fremden Markenrechte verletzt.

Die Verwendung von fremden Markennamen als Keywords kann allerdings zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Dies entschied das BGH in einem Urteil (AZ: I ZR 125/07) vom 13.01.2011.

Nachfolgend ein Auszug:

„Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identischer Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten entsprechenden gekennzeichneten Werbeblog erscheint (AdWords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.“

Das heißt im Klartext, dass die Verwendung fremder Marken als Keywords  dann erlaubt ist, wenn:

  1. Die Werbung als Werbung kenntlich ist
  2. Die Anzeige darf weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber haben, noch in der verlinkten Domain auftauchen
  3. Dem Nutzer  klar ist, dass der Werbende nicht identisch oder verbunden mit dem Markeninhaber ist;
  4. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es dort gäbe die mit dem Suchbegriff gesuchten Produkte bzw. Marken gibt

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE-Team

 

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/archiv/2011/adwords-markenrecht.html

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Google AdWords erweitert um soziales Feature!

 

Seit kurzem können auch Unternehmen eine Firmenseite bei  Google+ unterhalten.

Der  mit Google+ verknüpfte +1-Button bietet, ähnlich wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook, Usern die Möglichkeit Internetseiten zu empfehlen.

Nun ist es möglich, dass diese Empfehlungen auch in den Google AdWords- Anzeigen erscheinen.

Damit das passiert, muss der Werbende die neue Funktion „soziale Erweiterungen“  in seinem AdWords-Konto  wie folgt beschrieben, aktivieren:

  1. Öffnen der gewünschten AdWords-Kampagne
  2. Klick auf Anzeigenerweiterung
  3. Hier auf „soziale Erweiterungen“ gehen und die URL seiner Google+ Unternehmensseite hinzufügen

Nach kurzer Überprüfung, wird die Erweiterung freigeschaltet.

Diese neue Funktion soll alle +1 von der Webseite, den Anzeigen sowie den Suchergebnissen vereinen und diese als Gesamtzahl anzeigen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass  eine der +1en von einem Kontakt stammt steigt, so dass in diesem Fall personalisierte Empfehlungen in den Anzeigen erscheinen.

Die +1 Bewertungen werden in Folge auch auf allen Netzwerken angezeigt.

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE Team

 

Quelle: http://adwords.blogspot.com/2011/11/connect-your-google-page-to-your.html

 

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