Markenrechte bei Google AdWords

Bisher war es so, dass Sie bei Google die Möglichkeit hatten mit einer Marke zu werben. Allerdings konnte der Markeninhaber dagegen vorgehen und dem Support von Google melden, dass Sie dazu nicht befugt sind.

Außerdem konnten Markeninhaber eine Sondererlaubnis erteilen, dass bestimmte Werbetreibende mit dieser Marke werben dürfen.

Dies ändert sich ab dem 14. September 2010. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit ohne eine solche Sondererlaubnis mit einer Marke zu werben. Diese Entscheidung basiert auf Grundlage eines Entschlusses des Europäischen Gerichtshofes.

Somit haben Sie nun Ihre Google AdWords Werbung um neue Keywords zu erweitern und erreichen somit besser Ihre Zielgruppe.

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Neues Urteil:Keine Markenverletzung durch Adwords-Keywords der Konkurrenz

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 05.03.2008 (Az.: 6 W 17/08) gestattet es Werbern, die Markennamen Ihrer Konkurrenten als Schlüsselbegriff bei Suchmaschinenwerbung zu verwenden.

Das OLG trennt dabei zwischen Suchbegriffen, die bezahlte Anzeigen auslösen und der unerlaubten Verwendung von Konkurrenzmarkennamen in Metatags. Ein solche Verwendung fremder Marken im Quelltext diene der Manipulation des Suchmaschinen-Rankings und sei rechtswidrig.

Nach einer ähnlichen Entscheidung des Landgerichts Braunschweig ist eine einheitliche Rechtsprechung in dieser Sache weiterhin unklar. In der nächsten Instanz nimmt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verschiedener Verfahren in dieser rechtlichen Streitfrage an. Eine Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor.

Wir empfehlen daher: Lieber vorsichtig sein, bevor Sie sich bei der Auswahl Ihrer Keywords mit fremden Federn schmücken. Konzentrieren Sie sich in Ihrer Werbebotschaft auf Ihre persönlichen Stärken, die Sie gegenüber der Konkurrenz haben. Jedenfalls solange, bis die endgültige BGH-Entscheidung feststeht.

(Tip: In Einzelfällen mögen solche Keyword-Strategien vielleicht Erfolg versprechen, doch riskieren Sie durch unrelevante Begriffe auch einen niedrigen Qualitätsfaktor und zahlen somit wesentlich höhere Preise pro Klick.)


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Für Sie gelesen: LG Braunschweig: Keywords in Google Adwords Markenverletzung

Das Landgericht Braunschweig hat im Urteil v. 28.11.2007 – Az.: 22 O 2623/07 entschieden, dass die Verwendung von Markennamen als Keywords in Google Adwords Kampagnen eine Markenverletzung darstellt.

Siehe dazu auch: www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Braunschweig-20071128.html

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