Gestern gab der Europäische Gerichtshof bekannt, dass das Werben mit Markennamen bei Google rechtens ist.
Allerdings ist es für den Werbenden nicht der große erhoffte Schritt, denn lediglich Google kann nun nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Allerdings kann der Markeninhaber Ansprüche gegenüber dem Werbenden geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie u.A. hier.