Bisher war es so, dass Sie bei Google die Möglichkeit hatten mit einer Marke zu werben. Allerdings konnte der Markeninhaber dagegen vorgehen und dem Support von Google melden, dass Sie dazu nicht befugt sind.
Außerdem konnten Markeninhaber eine Sondererlaubnis erteilen, dass bestimmte Werbetreibende mit dieser Marke werben dürfen.
Dies ändert sich ab dem 14. September 2010. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit ohne eine solche Sondererlaubnis mit einer Marke zu werben. Diese Entscheidung basiert auf Grundlage eines Entschlusses des Europäischen Gerichtshofes.
Somit haben Sie nun Ihre Google AdWords Werbung um neue Keywords zu erweitern und erreichen somit besser Ihre Zielgruppe.