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2014 – Widerrufsbelehrung

 

Heute ist Stichtag!

Ab dem 04.11.2011 tritt die neue Widerrufsbelehrung endgültig in Kraft.

Nun müssen Händler, die über Online-Shops Waren oder Dienstleistungen verkaufen sicherstellen, dass Ihre Internetpräsenz auf dem gesetzlich aktuellen Stand ist, damit keine Abmahnungen durch Wettbewerber drohen.

Ab heute müssen alle Online-Shopbetreiber an sämtlichen Stellen im Shop und in E-Mails die neue Belehrung einpflegen.

Die wichtigste ??nderung ist die Neuregelung der Vorschriften zum Wertersatz. Der Gesetzgeber musste diese an die EuGH-Rechtsprechung anpassen.

Die Vorschriften zum Wertersatz sind vollständig neu strukturiert worden. Es ist ein neuer § 312e BGB eingeführt worden, in dem der Wertersatz für Nutzungen der Sache geregelt wird.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Verbraucher abweichend von § 357 BGB, Wertersatz für Nutzungen nur zu leisten hat, "soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 BGB über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat"

???Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Weitere Informationen und Musterbelehrungen finden Sie im Bundesgesetzblatt .

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE-Team