Zum Inhalt springen

Keywords richtig nutzen

 

Eine Marke als Keyword zu benutzen kann zulässig sein!

 

Um die Internetpräsenz zu steigern ist Google AdWords eine beliebte Maßnahme.

Allerdings muss der Unternehmer, bzw. Werbende darauf achten, dass er keine fremden Markenrechte verletzt.

Die Verwendung von fremden Markennamen als Keywords kann allerdings zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Dies entschied das BGH in einem Urteil (AZ: I ZR 125/07) vom 13.01.2011.

Nachfolgend ein Auszug:

???Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identischer Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten entsprechenden gekennzeichneten Werbeblog erscheint (AdWords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist."

Das heißt im Klartext, dass die Verwendung fremder Marken als Keywords dann erlaubt ist, wenn:

  1. Die Werbung als Werbung kenntlich ist
  2. Die Anzeige darf weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber haben, noch in der verlinkten Domain auftauchen
  3. Dem Nutzer klar ist, dass der Werbende nicht identisch oder verbunden mit dem Markeninhaber ist;
  4. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es dort gäbe die mit dem Suchbegriff gesuchten Produkte bzw. Marken gibt

 

Herzliche Grüße

Ihr TILL.DE-Team

 

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/archiv/2011/adwords-markenrecht.html