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Achtung Abmahnwelle!

Achtung liebe Internetnutzer!

Anwaltskanzleien verschicken aktuell vermehrt Abmahnungen an Website-Betreiber und Blogger wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos und Bildern.

Auch wenn es nach einem Geschäftsmodell aussieht, weil sich einige dieser Kanzleien vorher die Rechte an bestimmten Fotos gekauft haben, um somit gegen zahlreiche Blogs vorzugehen, gibt es doch einige Regeln die beachtet werden müssen, um einer Abmahnung zu entgehen.

Jeder der eine Webseite betreibt, Blogs oder kostenlose Informationen veröffentlicht, möchte die Attraktivität seiner Seite mit Bildern, Fotos oder Videos steigern. Die meisten im Netz verfügbaren Bilder dürfen jedoch nicht ohne weiteres veröffentlicht und verwendet werden. Es bedarf hier einer Einwilligung des Urhebers oder der Agentur, die dessen Rechte verwaltet.

Meist ist der Urheber eines Fotos der Fotograf und er hat ein Recht darauf Beeinträchtigungen oder Entstellungen seines Werkes zu untersagen, wenn dadurch seine "berechtigen geistigen oder persönlichen Interessen gefährdet sind", wie es in § 14 UrhG heißt.

Damit Sie nicht in die Abmahnwelle geraten, achten Sie bei der Gestaltung von Webseiten oder der Veröffentlichung von Blogs oder bei der Gestaltung Ihres Social Media Profils darauf, dass nicht fremde Urheberrechte verletzt werden.

Ist man sich unsicher, ob ein Werk tatsächlich geschützt ist, sollte man zunächst den Anbieter des Fundorts kontaktieren und den Urheber um Erlaubnis zur Nutzung und Veröffentlichung bitten.

Haben Sie weitere Fragen? Das TILL.DE -Team unterstützt Sie gern!