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Der Einsatz von Tell a Friend Werbung ist unzulässige Werbung

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Was ist Tell a Friend Werbung?

Der Begriff Werbung im Allgemeinen beschreibt die Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Förderung des Absatzes Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen einsetzt. Von Tell a Friend Werbung wird gesprochen, wenn auf einer Webseite die Möglichkeit besteht, bei der Eingabe der eigenen E-Mail Adresse die E-Mail Adresse eines weiteren Dritten anzugeben. Da die durch solch ein Empfehlungsprogramm gesendeten E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers versendet werden, haben bereits mehrere Gerichte entschieden, dass diese Art der Werbung als unzulässig einzustufen ist.

Unzulässigkeit von Tell a Friend Werbung

Die vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Empfängers einer Werbemail ist unerlässlich. Dies ist der Fall, da diese Art der Werbung sonst nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine unzumutbare Belästigung darstellt (§7 Abs.2 Nr.3 UWG). Hierbei ist es laut Bundesgerichtshof ohne Bedeutung, dass der Versand solcher Mails letztendlich auf die Eingabe der E-Mail Adresse eines Dritten beruht (BGH Urt. V. 12.9.2013, I ZR 208/12).

Mit anderen Worten, stellt man auf seiner Webseite diese Möglichkeit zur Verfügung, so handelt es sich hierbei um unerlaubte Werbung. Man sollte also unbedingt davon absehen, diese Art Empfehlungsprogramm auf seiner Webseite zur Verfügung zu stellen.