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Deutsche Google+-User dürfen (vorerst) nicht öffentlich „rumhängen“!

Googles „Hangout On Air“-Funktion, die bisher nur einigen weniger Broadcastern in den USA zur Verfügung stand, wird nun weltweit in das Google+-System integriert. Die bisherige Bregrenzung auf 10 Teilnehmer für einen Hangout wird dadurch aufgehoben.

Im Laufe der nächsten Wochen wird Google die „Hangout on Air“-Funktion nach und nach in allen Ländern aktivieren. Über diese Funktion ist es möglich, Hangouts öffentlich bei Youtube oder auf der eigenen Website zu veröffentlichen: Bei der Erstellung des Hangouts lädt man die Teilnehmer ein und aktiviert dann „Hangout on Air“ (Achtung: Youtube-Account erforderlich!). Sobald der Hangout gestartet hat, kann man über einen Button das Ganze veröffentlichen. Der daraus entstehende Live-Stream kann weltweit von Benutzer im Youtube-Channel oder sogar auf der Website des Hangout-Erstellers verfolgt werden.

Google hat noch einige weitere nette Features in die „Hangout on Air“-Funktion eingebaut: Während des Hangouts kann man als Ersteller mitverfolgen, wieviel Betrachter der Live-Stream momentan hat. Und auch nach Ende des Hangouts besteht weiterhin die Möglichkeit, sich das Video anzuschauen. Der Live-Stream wird während des Hangouts von Google aufgenommen und steht nach seinem Ende im Youtube-Channel des Hangout-Starters zur Verfügung. Natürlich kann das Video sodann mit anderen Benutzern geteilt werden, so dass auch Interessenten, die den eigentlichen Live-Stream verpasst haben, das Video anschauen und darüber mitdiskutieren können.

Leider hat die ganze Sache einen kleinen Haken: In Deutschland gibt es den Rundfunkstaatsvertrag (RStV), der bundeseinheitlich das Rundfunkrecht regelt. In diesem Vertrag besagt § 2 Abs. 3 Satz 1 folgendes:

„Kein Rundfunk sind Angebote, die jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,…“

Im Umkehrschluss würde dies heissen, dass ein Live-Stream, der von mehr als 500 Nutzern gleichzeitig angeschaut werden kann – was ja bei „Hangout on Air“ der Fall ist – ein Rundfunk ist, der unter die im Rundfunkstaatsvertrag geregelten Gesetze fällt. Dadurch würden Lizenzgebüren und Nutzungsentgelder ähnlich wie bei den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern anfallen. Somit verzichtet Google auf einen Roll-out der Funktion in Deutschland.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet), Vorsitzende des CSU-Netzrates und stv. CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär, MdB hat in einer Pressemitteilung der CSU bereits die Anpassung des RStV an die moderne Medienlandschaft gefordert.

Ob der RStV dahingehend geändert wird, dass auch wir die „Hangouts on Air“ nutzen können, wird sich noch zeigen. Deutschland bleibt vorerst aussen vor und die Google+-User dürfen nur in ihren eigenen vier Wänden „rumhängen“. Ohne eine zügige Anpassung des Vertrages und eine passende Reaktion seitens Google wird „Google Hang out“ in Deutschland wohl zu „Google Hang up“.