Liebe Kunden,
die deutschen Datenschutzbehörden haben bestätigt, dass Google Analytics ohne Einwände eingesetzt werden kann.
Wie Sie wissen ist Google Analytics ein kostenloser Dienst, der der Anlayse von Zugriffen auf Webseiten dient.
Bisher war Google Analytics datenschutzrechtlich betrachtet problematisch und umstritten.
Durch die Zusammenarbeit von Google mit deutschen Datenschutzbehörden wurde eine Reihe von Verbesserungen für Google Analytics implementiert.
Nun hat der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Erklärung hinsichtlich der Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics veröffentlicht.
Er teilt mit, dass Google das Verfahren dahingehend geändert hat, dass:
???den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind.
??? auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
??? mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll."
Damit die Anforderderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- In Ihrer Datenschutzerklärung sollten Sie erwähnen, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
- Hinweis auf Möglichkeit der Deaktivierung durch Browser Add-on
- Implementierung der IP-Masken Funktion, so dass Google Analytics angewiesen wird, die vollständige IP-Adresse der Nutzer weder zu speichern noch zu verarbeiten.
- Google hat aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Google Blog Google und dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Datenschutz Hamburg.
Die Google Analytics zertifizierten Mitarbeiter von TILL.DE stehen Ihnen gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
Herzliche Grüße
Ihr TILL.DE – Team