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Markennutzung in Google AdWords (BGH Urteil)

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AdWords Markennutzung Online Recht

Die Markennutzung in Google AdWords war bisher im besten Falle schwierig. Denn sobald der Markeninhaber die Nutzung des Markennamens bei Google AdWords beschränkte, konnten sich Verkäufer und Online Shops nur in bestimmten Ländern auf eine Ausnahme berufen oder sie mussten auf die Zustimmung des Markeninhabers hoffen.

Urteil des BGH zur Markennutzung in Google AdWords

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 12. März 2015 I ZR 188/13) behandelt den Fall einer Klägerin, die in ihrem Online Shop Uhren der Marke “Rolex” verkaufen wollte. Der Markeninhaber sperrte die Nutzung des Markennamens in Anzeigentexten, sodass die Bewerbung durch die Klägerin nicht mehr möglich war. Die Klägerin bekam Recht, da ihre geschäftliche Tätigkeiten in unzulässiger und gezielter Weise behindert wurden. Bei der Nutzung des Markennamens muss aber immer eine missverständliche Nutzung ausgeschlossen sein.

Vorgehen bei einer gesperrten Anzeige

Schauen Sie sich den Grund der Sperrung zuerst genau an! Gehen Sie zur Anzeigenansicht und schalten Sie über das Spalten-Menü das Attribut “Details zur Richtlinie” hinzu. Nun können Sie auf einen Blick sehen, warum Ihre Anzeigen abgelehnt wurden und erhalten einen Link zur Ablehnungsrichtlinie. Sollte der Grund auf die Beschränkung der Verwendung der Marke vom Markeninhaber hinweisen, dann kann über das Autorisierungsformular eine Freigabe eingefordert werden. Sollte das abgelehnt werden, ist die Nutzung des Markennamens nur gerichtlich durchzusetzen (siehe Urteil oben).

Autorisierungsformular

Markeninhaber können zur Freigabe der Markenrechte für ein AdWords Konto das Autorisierungsformular ausfüllen.
Werbetreibende können über dasselbe Formular die Kontaktdaten des Markeninhabers anfordern.

Weitere Informationen zu Google AdWords finden Sie in unserem Blog oder auf unserer Website unter Online Marketing.