Die Verwendung von Social Plugins sollte stets datenschutzkonform erfolgen
Schon seit geraumer Zeit bieten Social Media Plattformen wie Facebook oder Google+ Webseitenbetreibern die Möglichkeit, sogenannte Social Plugins auf Ihrer Webseite zu platzieren. Diese Plugins bieten den Besuchern der Webseite eine einfache Möglichkeit öffentlich zu zeigen, wenn eine Webseite gut gefällt. Die Verwendung solcher Plugins ist allerdings Datenschutzrechtlich nicht unbedenklich und sollte daher möglichst gut durchdacht werden.
Das datenschutzrechtliche Problem von Social Plugins ist, dass diese Nutzerdaten sammeln, sobald eine Seite aufgerufen wird, auf denen ein solches Plugin vorhanden ist. Es werden selbst dann Daten ermittelt, wenn der Webseitenbesucher nicht mit einem sozialen Netzwerk verbunden ist, auch selbst dann wenn er dort gar nicht registriert ist. Da diese Datensammlung zumeist ohne die direkte Zustimmung des Webseitenbesuchers geschieht, muss dies entweder gewährleistet werden oder zumindest ein Mindestmaß an Transparenz an dieser Stelle geschaffen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, sich datenschutzkonform zu verhalten?
Die höchstwahrscheinlich sicherste Variante wäre, bereits zu Beginn des Besuchs einer Seite das Einverständnis des Users einzuholen. Dies ist aber nur wenig praktikabel, da man so nur bei Einverständnis des Users die Webseite in vollem Umfang darstellen könnte. Ebenfalls denkbar ist eine, bereits recht weit verbreitete Verwendung von sogenannten 2-Click Plugins. Diese ermöglichen es dem Webseitenbesucher aktiv Social Plugins für sich persönlich bei einem Webseitenbesuch zu aktivieren. Eine ebenfalls sichere Möglichkeit, genügend Transparenz bezüglich der verwendeten Social Plugins zu schaffen, ist die Erwähnung in einer Datenschutzerklärung. Hierzu gibt es diverse Vorlagen im Internet. Mit der Verwendung solch einer Datenschutzerklärung ist zwar die eigentlich nötige Einstimmung des Users zur Datensammlung nicht gegeben, allerdings wird so zumindest die nötige Transparenz geschaffen. Diese Transparenz beinhaltet die Informationen, dass Social Plugins auf der Webseite verwendet werden und dadurch nutzerbezogene Daten übermittelt werden. Ein weiteres Problem stellt hierbei dar, dass beispielsweise Facebook nicht genau mitteilt, welche Daten in welchem Umfang übertragen werden. Somit ist es in diesem konkreten Beispiel unerlässlich, ebenfalls für weitere Informationen auf die Datenschutzerklärung von Facebook zu verlinken.
Die hier erwähnten Maßnahmen sind keinesfalls als Garantie zu verstehen, sich vollkommen datenschutzkonform zu verhalten. Im Zweifel sollte zur Sicherheit immer eine juristische Expertenmeinung eingeholt werden!